Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rügland
Bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
und
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
i. V. m. § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)
Der Gemeinderat Rügland hat in der Sitzung vom 14.10.2019 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan der Gemeinde Rügland im Bereich des parallel in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Solarpark Fladengreuth“ zu ändern. Geplant ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche (S) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaik“.
Kartenausschnitt mit Plangebiet (Kartengrundlage © Bayerische Vermessungsverwaltung 2022)
Der Änderungsbereich umfasst das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1931 sowie eine Teilfläche des Grundstücks mit der Fl.-Nr. 1956, Gmkg. Unternbibert, Gemeinde Rügland, und hat eine Größe von ca. 16,64 ha.
Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rügland wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
In der Sitzung vom 14.10.2019 hat der Gemeinderat Rügland den Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung, beides i. d. F. vom 14.10.2019, gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Entsprechend dem vorgenannten Beschluss wird der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes (Planblatt) und der Vorentwurf der Begründung, jeweils in der Fassung vom 14.10.2019, in der Zeit von
Montag 11.04.2022 bis einschließlich Freitag 13.05.2022
im Rathaus der Gemeinde Rügland, Hirtenweg 24, 91622 Rügland
während der ortsüblichen Dienststunden und
in der Verwaltungsgemeinschaft Weihenzell, Ansbacher Straße 15, 91629 Weihenzell
während der allgemeinen Öffnungszeiten
öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden.
Zusätzlich werden die Auslegungsunterlagen und die vorliegende Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG i. V. m. § 4a Abs. 4 BauGB auf der Homepage der Gemeinde Rügland (www.ruegland.de) zur Einsicht zur Verfügung gestellt unter der Rubrik „aktuelle Bauleitverfahren“.
Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt und um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Während der Auslegungsfrist können die Planunterlagen eingesehen werden und es wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es können Anregungen und Bedenken in Textform oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Rügland oder der Verwaltungsgemeinschaft Weihenzell vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. Art 4 Abs. 1 BayDSG und § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls ausliegt bzw. bei den Auslegungsunterlagen auf der Homepage der Gemeinde Rügland einsehbar ist.
Rügland, den 01.04.2022
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Wolfgang Schicktanz, Erster Bürgermeister (Siegel)
Die Datenschutzhinweise zur Bauplatzvergabe anhand der Richtlinie des Marktes Flachslanden gem. Art. 12 bis 14 DSGVO finde Sie hier.
Gemeinde Rügland
Hirtenweg 24
91622 Rügland
Telefon: +49 (0) 9828 244
Telefax: +49 (0) 9828 1241
gemeinde@ruegland.de
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91629 Weihenzell
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